Der Erstkontakt erfolgt über den Betroffenen, seinen Angehörigen, seinen gesetzlichen Betreuer oder andere Vertrauenspersonen mit Terminierung eines Aufnahmegespräches und der Möglichkeit der Besichtigung der Einrichtung.
Das Aufnahmegespräch wird durch die Einrichtungsleitung und das Fachpersonal geführt.
Idealerweise ist bereits zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Hilfeplanung mit Förderzielen, sowie Art und Umfang der Leistungen in Anlehnung an das Gesamtplanverfahren des Bezirks Oberbayern der einweisenden Stelle erfolgt. Falls dies nicht der Fall ist, kann im Aufnahmegespräch die entsprechende individuelle Hilfeplanung nach Maßgabe des Integrierten Behandlungs- und Rehaplans (IBRP) erfolgen.
Beim Aufnahmeverfahren kann die Möglichkeit des Probewohnens angeboten werden.
Die Einrichtung verpflichtet sich, im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebotes und nach den Absprachen im Rahmen des Ambulant-Komplementären-Verbundes Traunstein, Leistungsberechtigte unter Maßgabe von freien Kapazitäten aufzunehmen.