Die Aufnahme in der Einrichtung erfolgt nach freiwilligen Kriterien; d.h der Betroffene muss mit der Aufnahme einverstanden sein. Außerdem wird die Anerkennung der Hausordnung und der damit verbundene Rechte und Pflichten vorausgesetzt. Der Betroffene sollte in der Lage sein, an den therapeutischen Angeboten und Leistungen teilzunehmen und eine entsprechende Motivation mitbringen.

Das Vorliegen einer Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger wird vorausgesetzt.

Alternativ erklärt der Betroffene oder sein gesetzlicher Vertreter, die anfallenden Heimkosten aus dem eigenen Vermögen zu tragen.

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